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Diesel Russpartikelfilter / Rußfilterkat zum Nachrüsten Die Schadstoffplakette ist bei uns ab sofort erhältlich ! Die Schadstoffplakette ist beschlossene Sache. Nachrüst-Rußfilter können helfen. Von der Schadstoffstufe hängt in Zukunft ab, ob man in die Innenstadt fahren darf. Wer seinen Diesel nachrüsten kann, sollte das aus drei Gründen tun: 1. Der Wiederverkaufswert steigt deutlich. 2. Diesel mit Partikelfilter werden von Fahrverboten ausgenommen. 3. Steuerbefreiung einmalig 330 Euro. 4. Wer nicht nachrüstet, wird mit einer Strafsteuer belegt. (höhere Kfz. Steuer) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fahrzeuge, deren Abgaswerte nicht die Norm Euro 2 erfüllen, fallen unter Fahrverbote | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Benziner Katalysator / Kaltlaufregler zum Nachrüsten Die Schadstoffplakette ist bei uns ab sofort erhältlich ! Die Systeme ändern in den meisten Fällen die Norm von Euro 1 auf die Euro 2, was die Steuersätze mehr als halbiert. In einigen Fällen ist sogar der Aufstieg von Euro 1 nach D 3 möglich (entspricht dem Steuersatz von Euro 4). Wer seinen Benziner nachrüsten kann, sollte das aus drei Gründen tun: 1. Der Wiederverkaufswert steigt deutlich. 2. relativ geringer finanzieller Aufwand 3. bis zu 55% Kfz-Steuer sparen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zum 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungsverordnung in Kraft, welche die Kennzeichnung von Pkw und Lkw mit geringem Beitrag zu den Partikelemissionen regelt. Diese Fahrzeuge können zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Die begünstigten Fahrzeuge werden durch drei farbige Plaketten, je nach Partikelausstoß, gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in den gesperrten Straßen nicht fahren. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Förderung bei Nachrüstung mit einem Partikelfilter und der Zuschlag zum jeweiligen Kfz-Steuersatz in Höhe von 1,20 Euro pro 100 cm3 Hubraum für nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstete Diesel-Pkw). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||