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| Tel. 089-788232 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Abgasuntersuchung § 47a für : G-Kat. / U-Kat. / ohne Kat. und Diesel (inkl. OBD) & Hauptuntersuchung § 29 im Haus |
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Die neue amtliche Schadstoffplakette ist bei uns ab sofort erhältlich! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schadstoffgruppe 4 - Grüne Plakette |
Schadstoffgruppe 3 - Gelbe Plakette |
Schadstoffgruppe 2 - Rote Plakette | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zum 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungsverordnung in Kraft, welche die Kennzeichnung von Pkw und Lkw mit geringem Beitrag zu den Partikelemissionen regelt. Diese Fahrzeuge können zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Die begünstigten Fahrzeuge werden durch drei farbige Plaketten, je nach Partikelausstoß, gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in den gesperrten Straßen nicht fahren. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Förderung bei Nachrüstung mit einem Partikelfilter und der Zuschlag zum jeweiligen Kfz-Steuersatz in Höhe von 1,20 Euro pro 100 cm3 Hubraum für nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstete Diesel-Pkw). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||